Ansprechpartner*innen

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Informationen für Lehrbeauftragte der Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Sie benötigen ein Benutzerkonto an der Hochschule Offenburg, um Dienste wie WLAN, eLearning-Plattform etc. nutzen können. Für das Notenverwaltungsportal, in dem Sie die Prüfungsergebnisse eintragen müssen, ist ein Benutzerkonto zwingend notwendig. Als Lehrbeauftragter der Hochschule Offenburg erhalten Sie auch eine eigene Hochschul-Mailadresse. Ein Jahr nach Ihrer letzten Lehrauftragsabrechnung wird Ihr Benutzer-Konto wieder gelöscht.

Falls Sie in den letzten Semestern einen Zugang zum Hochschul-Netzwerk erhalten haben, gelten Ihre vorhandenen Zugangsdaten weiter. Am Anmeldenamen und dem Passwort ändert sich nichts. Das Konto und die Zugangsdaten beantragen Sie bei der Campus IT unter helpdesk@hs-offenburg.de

Alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Campusnetz können Sie auf den Internet-Seiten der Campus IT (CIT) der Hochschule Offenburg unter https://cit.hs-offenburg.de nachlesen. Bitte beachten Sie, dass Ihr E-Mail-Account unter dem GroupWise-Mail-System eingerichtet wird.

 

Formale Angelegenheiten wie Ausstellung und Abrechnung des Lehrauftrags sind Aufgabe der Personalabteilung. Ansprechpartnerinnen für die Lehrbeauftragten sind Frau Özkusakli und Frau Wild.


Erteilung des Lehrauftrags

Ihr Lehrauftrag wird Ihnen auf Vorschlag des Fakultätsvorstands vom Prorektor für Studium und Lehre erteilt. Sie erhalten Ihren Lehrauftrag von der Personalabteilung zusammen mit Unterlagen zur Verwaltung (Anerkennung Lehrauftrag, Antrag auf Zahlung von Lehrauftragsvergütung, Reisekostenabrechnung für Lehrbeauftragte).


Kontaktdaten

Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen können. E-Mail-Adressen sind hilfreich, denn auf diesem Weg können wir Sie besonders einfach informieren. Sollte sich Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse verändert haben, übermitteln Sie bitte Frau Grass die aktuellen Daten.


Vergütung und Abrechnung

Die Lehrvergütungen an Hochschulen werden nach der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Vergütung von nebenamtlichem/ nebenberuflichem Unterricht gewährt. Sie erhalten zu jedem Lehrauftrag einen Antrag auf Zahlung der Lehrauftragsvergütung. Bitte geben Sie den Antrag zum Semesterende unmittelbar nach Erteilung der letzten Vorlesungsstunde bzw. nach erfolgter Prüfungskorrektur zusammen mit den Ergebnissen der Prüfung, dem Sitzplan sowie allen schriftlichen Einzelprüfungen im Studierendensekretariat ab. Erst danach ist eine endgültige Abrechnung der Lehrauftragsvergütung möglich. Es sind max. 15 Semesterwochen (SW) x Anzahl der angegebenen SWS (Semesterwochenstunden entsprechend Ihres Lehrauftrags) plus ggf. bis zu 2 SW x Anzahl der angegebenen SWS fiktiver Prüfungszeitaufwand abrechenbar.

Ist es erforderlich, dass Sie eine Wiederholungsprüfung während eines Semesters durchführen, in dem die betreffende Lehrveranstaltung von Ihnen nicht angeboten wird, dann können Sie einen Antrag auf Zahlung einer Prüfungsvergütung für Wiederholungsprüfungen stellen. Dieser ist auf der Website der Hochschule Offenburg unter "Beschäftigte" - Info A-Z (intern) abrufbar. Hierzu müssen Sie sich persönlich mit Ihrem Login und Passwort anmelden. Dies müssen Sie zu Beginn des Lehrauftrags bei der Campus IT beantragen!

Sofern Ihnen als Folge der Lehrauftragserteilung Aufwendungen für Fahrten zwischen Ihrem Wohn- bzw. Dienstort (wenn dieser näher gelegen ist als der Wohnort zum Unterrichtsort) und der Hochschule entstehen, wird Ihnen beim Benutzen des privateigenen Kraftfahrzeugs Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 3 Landesreisekostengesetz (LRKG) gewährt. Beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die notwendigen Fahrkosten bis zur Höhe der allgemein niedrigsten Klasse bei möglichen Fahrpreisermäßigungen erstattet; in diesem Fall sind Originalbelege beizufügen.

Für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die privaten Fahrausweise wie Netzkarten oder die BahnCard einzusetzen (LRKGVwV Nr. 2.1 zu § 5 LRKG).

Die aufgrund dieser allgemeinen Genehmigung anfallenden Fahrkosten sind bei Vorlesungsende bzw. spätestens mit Ablauf des letzten Prüfungstags mit dem Formular "Reisekostenabrechnung für Lehrbeauftragte" geltend zu machen. Notwendige Übernachtungs- bzw. höhere Fahrkosten sind über die Fakultät bzw. Hochschuleinrichtung schriftlich zu begründen und rechtzeitig vor Lehrauftragsbeginn durch die Personalabteilung genehmigen zu lassen.

Laut § 27 der Studien- und Prüfungsordnung wird der geprüften Person innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens auf Antrag in angemessener Form Einsicht in ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogene Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt. Diesbezüglich wird empfohlen

  • den Termin für die Klausureinsicht beim Notenaushang oder bei der Notenbekanntgabe per Internet anzugeben,
  • Einsicht nur einzeln zu gewähren und
  • auf der Klausur bzw. einem anderen Dokument von den Studierenden die Einsichtnahme mit Angabe des Datums bestätigen zu lassen.

Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung eines zusätzlichen Termins zur Klausureinsicht können Lehrbeauftragte bei der Einreichung der Abrechnung auf dem Formular "Reisekostenabrechnung für Lehrbeauftragte" die zusätzliche Fahrt unter "Wegstreckenentschädigung Wohnort-Unterrichtsort" angeben. Um Rückfragen der Sachbearbeiter*innen zu vermeiden, geben Sie bitte in dem vorgesehenen Feld "Bemerkungen" den Grund Ihrer Zusatzfahrt (in diesem Fall: Klausureinsicht) an. Sie erhalten dann entsprechend die angefallenen Fahrkosten erstattet.

 

Semestertermine und Vorlesungszeiten

Das Sommersemester umfasst den Zeitraum März bis August, das Wintersemester den Zeitraum September bis Februar. In jedem Semester stehen Ihnen 15 Wochen für die Lehre zur Verfügung. Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte März bzw. Anfang Oktober. Die genauen Termine werden von der Hochschule bekannt gegeben und auf der Homepage der Hochschule unter der Rubrik "Aktuell/ Terminplan" veröffentlicht.

Vorlesungsmaterialien

Bitte geben Sie den Studierenden zu Semesterbeginn eine Übersicht über Termine, den Aufbau der Lehrveranstaltung, die Art des Leistungsnachweises sowie ggf. Literaturhinweise. Auch bei Blockveranstaltungen, die später im Semester angesetzt sind, sollten die Studierenden möglichst frühzeitig wissen, was auf sie zukommt.

Für die Organisation der Lehrveranstaltung, Verteilung von Unterrichtsmaterial (Folien, Skripte etc.) und
der Kommunikation wird das Learning Management System Moodle genutzt. Sie finden dieses unter https://elearning.hs-offenburg.de/

Erreichbarkeit

Bitte räumen Sie den Studierenden die Möglichkeit ein, mit Ihnen per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Wie bei allen anderen Hochschulmitgliedern (Professor*innen, Mitarbeiter*innen, Studierenden) ist auch Ihre Hochschulmailadresse (vorname.nachname@hs-offenburg.de) offiziell. Darüber sind Sie als Hochschulmitglied identifizierbar. Dokumentation von Prüfungsleistungen, prüfungsrelevante Kommunikation mit den Studierenden etc. kann nur hierüber datenschutzkonform erfolgen. Bitte achten Sie daher darauf, dass alle Kommunikation mit der Hochschule und Studierenden ausschließlich über Ihren Hochschulaccount läuft.

Am einfachsten nutzen Sie unser Webmailportal (https://webmail.hs-offenburg.de/). Dort können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen. Gerne können Sie aber auch das Hochschulmailkonto in Ihren Email-Client auf dem Rechner oder Ihren mobilen Geräten einbinden. Informationen dazu finden Sie unter 

 

Vorlesungsausfall

Sollten Sie eine geplante Lehrveranstaltung einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte im Studierendensekretariat unbedingt rechtzeitig Bescheid. Sie wird die betreffenden Studierenden über den Ausfall informieren.

Lehrveranstaltungsevaluation

Um die Qualität der Studienangebote zu sichern bzw. weiterzuentwickeln, werden in den Studiengängen u. a. studentische Evaluationen von Lehrveranstaltungen durchgeführt. Bei Fragen zu Evaluierungen wenden Sie sich an Frau Grass

Abnahme von Prüfungen

Im Notenverwaltungsportal unter https://qisserver.hs-offenburg.de/ finden Sie einen Leitfaden zur Durchführung und Abnahme von Prüfungen. Falls Sie eine Lehrveranstaltung wie z. B. ein Labor oder Seminar anbieten, die nicht mit einer Klausur abschließt, dann müssen Sie gleich zu Beginn den Studierenden bekanntgeben, welche Bedingungen zum Bestehen erfüllt werden müssen, z. B. Anwesenheitsregelung, Anfertigen von Ausarbeitungen, Schreiben kleiner Tests, Referate. Die Prüfungsform und Dauer ist in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt und darf nicht geändert werden. Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter.

Prüfungstermine und Meldefristen für Noten

Der dreiwöchige Prüfungszeitraum schließt sich unmittelbar an den Vorlesungszeitraum des Semesters an. Er beginnt Ende Januar und zu Beginn des Monats Juli. Die genauen Daten finden Sie auf der Homepage der Hochschule (Rubrik "Aktuell/Terminplan"). Die einzelnen Prüfungstermine werden unter hier veröffentlicht.

Prüfungen werden in der Regel im Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters durchgeführt. Von dieser Regel kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn Sie Ihre Lehrveranstaltung in der ersten Semesterhälfte durchgeführt und abgeschlossen haben. In diesem Fall sprechen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden des betreffenden Studiengangs ab, in dem Sie Ihre Lehrveranstaltung halten. Referate können während des gesamten Semesterzeitraums gehalten werden.
Es ist zwingend notwendig, dass Sie die Prüfungsergebnisse spätestens an dem auf dem Terminplan angegeben Termin über das Notenverwaltungsportal https://qisserver.hs-offenburg.de/ selbst eintragen und dem Prüfungsamt außerdem eine unterschriebene Liste der Prüfungsergebnisse übermitteln. Diese Liste können Sie bei der Abrechnung des Lehrauftrags beifügen.

In Notenverwaltungsportal finden Sie auch Hinweise zur Benotung.

Sehr wichtig: Wenn ein/e Student*in nicht an der Prüfung teilgenommen hat, so lassen Sie das Ergebnisfeld im Notenverwaltungsportal unbedingt leer und tragen nicht die Note 5,0 ein.

Benotung

Bitte machen Sie den Studierenden im Vorfeld der Prüfung transparent, welche Bewertungskriterien Sie zu Grunde legen. Laut Studien- und Prüfungsordnungen sind für die Bewertung der benoteten Prüfungsleistungen folgende Noten zu verwenden:

1 =  sehr gut = eine hervorragende Leistung;
2 =  gut = eine Leistung, die erheblich über den gestellten Anforderungen liegt;
3 =  befriedigend = eine Leistung, die den Anforderungen entspricht;
4 =  ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5 =  nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die einzelnen Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden; die Noten 0,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Für Prüfungsleistungen, die nicht benotet werden, stehen die Bewertungen "mit Erfolg" und "ohne Erfolg" zur Auswahl.

Studierende, die zum Prüfungstermin, obwohl sie angemeldet sind, nicht erscheinen, können beim Prüfungsamt ein ärztliches Attest vorlegen. In solchen Fällen machen Sie insbesondere bei mündlichen Prüfungen einen Vermerk, dass der Prüfling nicht erschienen ist, und lassen die Note offen.

Ergänzungsprüfung

Wurde eine schriftliche Prüfungsleistung wiederholt und in der Wiederholung mit der Note 4,3 bewertet, erhält der Studierende die Gelegenheit zu einer Ergänzungsprüfung in mündlicher Form.
Als Ergebnis einer mündlichen Ergänzungsprüfung kann bestenfalls die Note 4,0 erreicht werden. Die mündliche Prüfung, die den Charakter einer nichtselbständigen Ergänzungsprüfung hat, enthält den Stoffinhalt der schriftlichen Prüfungsleistung zuzüglich des zugehörigen Umfeldwissens.
Sofern ein Studierender in Ihrer Lehrveranstaltung die schriftliche Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung mit der Note 4,3 ablegt, wird das Prüfungsamt mit Ihnen einen Termin für eine mündliche Ergänzungsprüfung abstimmen. Bei dieser Prüfung wird ein Beisitzer anwesend sein.

Über die E-Learning- und Kommunikationsplattform moodle (https://elearning.hs-offenburg.de/) können Sie einen Kurs anlegen und Veranstaltungsunterlagen zum Download einstellen sowie mit Studierenden kommunizieren.

Informationen zu den Möglichkeiten, die Moodle bietet, sowie Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Website des Z3 - Digitale Lehre und Medien unter https://z3.hs-offenburg.de/nc/

Die Studierenden eines Semesters in den einzelnen Studiengängen haben einen eigenen E Mail-Verteiler, über den Sie Unterlagen oder andere Informationen verschicken können. Eine entsprechende Listenübersicht finden Sie über den Link "Intranet" auf der Homepage unter dem Stichwort "Mailinglisten". Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Hochschul-Benutzerkennung eingeben.

Die Mail-Adressen sind nach folgendem Muster aufgebaut:

listenname@lists.hs-offenburg.de

Der Listenname setzt sich jeweils aus der Kurzbezeichnung des betreffenden Studiengangs und der Angabe des Studiensemesters zusammen, z.B. MA1@lists.hs-offenburg.de oder UT3@lists.hs-offenburg.de (Groß-, Kleinschreibung ist nicht relevant).

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie als Absender Ihre Mail-Adresse von der Hochschule verwenden. Am einfachsten erreichen Sie das - auch von extern - über den Webzugang auf Ihre Hochschul-Mailaccount: https://webmail.hs-offenburg.de/